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Die Kanzlei Dr. Mecking wurde 1996 von Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking gegründet und hat ihren Standort in der Bundeshauptstadt Berlin.
Die Kanzlei bietet Rechtsberatung und -vertretung im Zusammenhang mit gemeinwohlorientiertem Engagement und steuerbegünstigten Organisationen sowie Mediation.
Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretene, bundesweit wirksame Reform des Stiftungsrechts eröffnet die Chance, die Anwendungspraxis zu vereinheitlichen. Unter dem Namen FUNDATIO hat sich Herr Dr. Christoph Mecking zusammen mit Herrn Dr. Erich Theodor Barzen und Herrn Dr. Stefan Fritz das ehrgeizige Ziel gesetzt, durch die Errichtung einer Stiftung die Weiterentwicklung des Stiftungsrechts voranzutreiben.
Pressemitteilung vom 12.04.2023
Weitere Informationen zur Initiative finden Sie hier
Aufgrund seiner umfangreichen Tätigkeit als Autor zu verschiedenen Themen des Dritten Sektors, Lehrbeauftragter und Referent auf unterschiedlichen Veranstaltungen sowie seiner früheren Position als langjähriger Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ist Rechtsanwalt Dr. Mecking außerordentlich gut vernetzt und inhaltlich stets auf dem neuesten Stand.
Zur Keynote von Dr. Christoph Mecking zum #VTFDS2020 – Virtueller Tag für das Stiftungsvermögen 2020 geht es hier
In Bereichen, die die Kanzlei nicht abdecken kann, arbeitet er eng mit versierten Spezialisten zusammen.
Wunsch vieler Mandanten ist die inhabergeführte kompetente Beratung, die über die Behandlung reiner Rechtsfragen hinausgeht, sowie die Kontinuität des Ansprechpartners. Diesem Bedürfnis entspricht die Ausrichtung der Kanzlei.
Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking begleitet in diesem Sinne die Gestaltung, Errichtung und Tätigkeit von Stiftungen, Vereinen oder gemeinwohlorientierten Gesellschaften aller Art, insbesondere Gemeinschaftsstiftungen, aber auch unternehmensverbundene Stiftungen und Familienstiftungen.